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Steuern bei Waldkauf in Deutschland

Bild zum Artikel Beim Kauf eines Waldes in Deutschland sind mehrere Steuerarten und Nebenkosten zu berücksichtigen, die für potenzielle Käufer von Bedeutung sind. Diese Steuern und Kosten setzen sich aus einmaligen und laufenden Posten zusammen und können die Rentabilität und das Management des Waldes wesentlich beeinflussen. Im folgenden wollen wir diese Steuern und Abgaben kurz beleuchten.

Einmalige Kosten und Steuern

Grunderwerbsteuer: Beim Kauf eines Waldes ist die Grunderwerbsteuer in der Regel nur auf den Bodenwert zu entrichten. Die genauen Bedingungen sollten überprüft werden, da sie variieren können.

Notarkosten und Grundbuchgebühren: Notarkosten für den Kaufvertrag und die Eintragung im Grundbuch sind ebenfalls zu berücksichtigen und hängen vom Kaufpreis ab.

Laufende Kosten und Steuern

Grundsteuer: Die jährlich von den Gemeinden erhobene Grundsteuer basiert auf dem Einheitswert des Grundstücks. Die Berechnung erfolgt nach einer spezifischen Formel.

Forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft / SVLFG: Waldbesitzer müssen Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung für die Forstwirtschaft leisten. Die Höhe variiert je nach Waldgröße.

Bewirtschaftungskosten: Kosten für die Bewirtschaftung des Waldes wie Pflanzung, Pflege und Schutz vor Wildverbiss sind relevant für die Kalkulation der Wirtschaftlichkeit.

Steuerliche Besonderheiten

Betriebsvermögen: Wald gilt als steuerliches Betriebsvermögen, was vor allem bei der Veräußerung steuerliche Auswirkungen hat.

Vergünstigungen und Pauschalen: Spezielle steuerliche Vergünstigungen und Pauschalen können unter bestimmten Bedingungen die Steuerlast reduzieren.

Umsatzsteuer: Für forstwirtschaftliche Erzeugnisse gilt eine Umsatzsteuer von 5,5%, mit entsprechenden Regelungen für die Vorsteuer.

Wir empfehlen daher, vor dem Kauf steuerliche Beratung durch einen Fachmann/eine Fachfrau für Steuerrecht in Anspruch zu nehmen, um alle relevanten Steuern und Kosten zu berücksichtigen.


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