Steuern bei Waldkauf in Deutschland

Einmalige Kosten und Steuern
Grunderwerbsteuer: Beim Kauf eines Waldes ist die Grunderwerbsteuer in der Regel nur auf den Bodenwert zu entrichten. Die genauen Bedingungen sollten überprüft werden, da sie variieren können.
Notarkosten und Grundbuchgebühren: Notarkosten für den Kaufvertrag und die Eintragung im Grundbuch sind ebenfalls zu berücksichtigen und hängen vom Kaufpreis ab.
Laufende Kosten und Steuern
Grundsteuer: Die jährlich von den Gemeinden erhobene Grundsteuer basiert auf dem Einheitswert des Grundstücks. Die Berechnung erfolgt nach einer spezifischen Formel.
Forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft / SVLFG: Waldbesitzer müssen Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung für die Forstwirtschaft leisten. Die Höhe variiert je nach Waldgröße.
Bewirtschaftungskosten: Kosten für die Bewirtschaftung des Waldes wie Pflanzung, Pflege und Schutz vor Wildverbiss sind relevant für die Kalkulation der Wirtschaftlichkeit.
Steuerliche Besonderheiten
Betriebsvermögen: Wald gilt als steuerliches Betriebsvermögen, was vor allem bei der Veräußerung steuerliche Auswirkungen hat.
Vergünstigungen und Pauschalen: Spezielle steuerliche Vergünstigungen und Pauschalen können unter bestimmten Bedingungen die Steuerlast reduzieren.
Umsatzsteuer: Für forstwirtschaftliche Erzeugnisse gilt eine Umsatzsteuer von 5,5%, mit entsprechenden Regelungen für die Vorsteuer.