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Welche Kosten und Nebenkosten entstehen beim Waldkauf?

Die Kosten und Nebenkosten des Waldkaufs sind relativ gut einschätzbar. Der wichtigste Posten ist natürlich der laut Notarvertrag festgesetzte Kaufpreis. Der Kaufpreis lässt sich allgemein nur vage vorhersagen, da er von einer Vielzahl an Faktoren, wie Lage, Beschaffenheit, Ertragsaussichten und mehr abhängig ist. Zuzüglich zum Kaufpreis fallen in jedem Fall Notarkosten und Grunderwerbsteuer an. Die Notarkosten kann man für eine Kostenplanung pauschal mit 1,5 % des Kaufpreises ansetzen, sie werden in der Regel vom Käufer getragen. Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie hat, nach den gesetzlichen Bestimmungen, in Deutschland in jedem Fall durch einen Notar zu erfolgen.

Ein schöner Wald Die Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf liegt bei 3,5 % des Kaufpreises, auch diese ist grundsätzlich vom Käufer zu tragen. Abweichende Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer bleiben davon unberührt. Die Festsetzung der Grunderwerbsteuer erfolgt durch das zuständige Finanzamt, sie wird einen Monat nach der Bekanntgabe durch den Steuerbescheid fällig. Das Finanzamt kann die Frist unter bestimmten Voraussetzungen auch verlängern. Wer den Kaufprozess gerne beschleunigen möchte, dem ist anzuraten die Grunderwerbsteuer rasch zu bezahlen. Eine Eigentumsumschreibung im Grundbuch kann erst dann vorgenommen werden, wenn das Finanzamt gegenüber dem Grundbuchamt eine Bescheinigung vorgelegt hat, dass “keine steuerlichen Bedenken” für das Umschreiben vorliegen.

Gewisse Tatbestände beim Eigentümerwechsel von Grundstücken, können zu einer Befreiung von der Grunderwerbsteuer führen. Bei einem Kaufpreis von weniger als 2556 Euro fällt aufgrund der Geringfügigkeit keine Grunderwerbsteuer an. Die Grundstücksübergänge aufgrund von Erbschaft, Schenkung, Ehescheidung oder durch Flurbereinigungsverfahren sind ebenfalls von der Grunderwerbsteuer befreit. Und schließlich sind Käufe in gerader Verwandtschaftslinie, wie Großvater/Enkel oder Vater/Sohn nicht der Grunderwerbsteuer unterworfen. Für eine Bescheinigung zur “Nichtausübung eines Vorkaufsrechts” fällt eine weitere, geringfügige Gebühr an.

Zu den Kosten der Anschaffung gehören beim Käufer natürlich auch die Finanzierungskosten. Die Bereitstellung des Grundstückskaufpreises und weitere damit verbundene Leistungen werden dem Kreditnehmer vom Kreditinstitut in der Regel durch einmalige Gebühren vorab berechnet. Sie erhöhen damit die tatsächlichen Anschaffungskosten des Käufers, werden aber meist in die Gesamtfinanzierung mit einbezogen.

Weitere Erhöhungen der Anschaffungskosten können durch anschaffungsnah entstehende Aufwendungen anfallen. Dies betrifft den Kauf von Gerätschaften und Maschinen, Ausgaben für einen geeigneten Unterstand mit der Möglichkeit Zubehör aufzubewahren, Führerscheinkosten für das Bedienen von Kettensägen oder auch eine geeignete Sicherheitsausrüstung. Andere anschaffungsnahe Kosten können entstehen, wenn es der Zustand des Waldgrundstücks erforderlich macht, zunächst professionelle Hilfeleistung in Anspruch zu nehmen, um dieses in einen fach- und ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Alle weiteren Kosten die mit dem Kauf des Waldgrundstücks anschaffungsnah verbunden sind, sollten möglichst in der Planung der Finanzierung berücksichtigt werden. Anschaffungsnahe Aufwendungen können Bestandteile der Gesamtfinanzierung sein.


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